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Mit der eigenen Drohne kann man in fremden Ländern nicht einfach durch die Gegend fliegen. Es gibt einige wichtige Regeln, die dabei beachtet werden müssen.

Spätestens seit der chinesische Drohnenhersteller DJI die kleinen, fliegenden Kameras massentauglich gemacht hat, werden sie auch immer beliebter. Wer mit der Drohne nicht nur in der Schweiz, sondern auch im Ausland tolle Bilder oder Videos machen möchte, muss einige Punkte beachten. Wir haben hier die Wichtigsten aufgeführt und erklären in der Galerie Bild für Bild, worauf Drohnenpiloten im Ausland achten müssen.

Eines vorneweg: In der Schweiz haben wir es drohnentechnisch noch relativ einfach. Das BAZL regelt dies im Vergleich mit anderen Ländern sehr human.

Die Versicherung

In praktisch allen Ländern ist es für Drohnenpiloten obligatorisch, über eine Haftpflichtversicherung gegen mögliche Schäden abgedeckt zu sein. In der Schweiz beträgt die Minimumsumme bei einem Modell ab 500 Gramm eine Million Franken. Versicherungsanbieter haben mittlerweile schon spezielle internationale Versicherungen für Drohnen, aber hier mahnt Moritz Titze, Leiter Geschäftsfeld Sach- und Haftpflichtversicherungen bei AXA:

«Hobbypiloten sollten unbedingt die Versicherungsbedingungen ihrer Haftpflichtpolice kontrollieren und sich erkundigen, ob Unfälle mit Drohnen abgedeckt sind. Und auch die entsprechende Deckungssumme gilt es zu überprüfen, ansonsten kann ein Flug den Besitzer teuer zu stehen kommen», 

In der Schweiz verlangt das UVEK übrigens, dass der Versicherungsnachweis immer mitgeführt wird, wenn die Drohne im Einsatz ist.

Spezielle Bewilligungen für den Flug

In vielen Ländern braucht es auch für private Flüge spezielle Bewilligungen. Oft kann man diese nicht online einhohlen, sondern muss vor Ort beim Amt vorbeischauen, was auch mal 2 Ferientage in Anspruch nehmen kann. Dort wird neben der Seriennummer der Drohne oft auch kurz die Flugfähigkeit der Piloten überprüft. Hier gleich eine Vorwarnung für Städtereisende: In vielen Weltstädten, darunter beispielsweise Barcelona und Paris, ist es für Hobby-Filmer verboten zu fliegen.

In anderen Städten wird beim Antrag der Bewilligung oft die genaue Zeit und die genaue Flugroute mit Koordinaten abgefragt. Einfach drauf losfliegen ist hier dann nicht erlaubt.

Der Transport

Wer seine Drohne nicht mit dem Auto, sondern im Flugzeug transportiert, sollte unbedingt rechtzeitig bei der Airline nach deren Regeln nachfragen, ob die Drohne ins Handgepäck darf oder aufgegeben werden muss. Zu beachten ist dort: Swiss haltet die Regeln nicht gleich wie KLM - und die wiederum nicht gleich wie American Airlines.

Zwei Sachen, die bei jeder Airline aber gleich sind, betreffen erstens die Propeller, welche als Waffe durchgehen und deshalb direkt ins aufgegebene Gepäck müssen. Zweistens müssen die Akkus im Handgepäck mitgeführt werden und dabei einzeln in Plastiksäcken verpackt sein, um Kurzschlüsse durch ungewollte Kontakte zu verhindern.

Auch muss beachtet werden, wie viel Akkus pro Person mitgenommen werden dürfen. Egal ob die Drohne nun im Handgepäck ist oder aufgegeben wurde: Eine spezielle verschliessbare Tasche, welche die Drohne vor Erschütterungen und Stürzen schützt, sollte man sich anschaffen. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass diese Taschen die Masse für das zugelassene Handgepäck einhalten.

Wer seine Drohne aufgibt, sollte am Flughafen nach dem Spezialgepäck-Schalter Ausschau halten, da dort grundsätzlich etwas vorsichtiger mit den eingecheckten Wertsachen umgegangen wird.

Kritische Gebäude

In vielen Ländern spielt das Militär eine viel grössere Rolle als in der Schweiz, weshalb es zu beachten gilt, mit der Drohne nicht in die Nähe militärischer Gebäude zu kommen. Oft werden solche Vergehen mit einer saftigen Busse und Gefängnis bestraft. Mit Glück wird die Drohne nicht gerade mit Schusswaffen vom Himmel geholt. Je nach Land ist es zudem verboten, Regierungs- und Polizeigebäuden zu nahe zu kommen.

Gelegenheit macht Diebe

Auf meinen Reisen in Ländern wie Peru, Bolivien oder Vietnam habe ich viele Menschen angetroffen, die in ihrem Leben noch nie zuvor eine Drohne gesehen hatten. Diese Bewunderer können aber schnell zu Dieben werden, wenn man sich überlegt, dass die Drohne so viel wert ist, wie diese Menschen in einem halben Jahr verdienen. Deshalb ein Tipp: Die Drohne immer in Sichtweite starten und landen.

Aufgepasst: Regeln können sich schnell ändern

Wir haben in diesem Beitrag die wichtigsten Tipps zusammengefasst, die es bei Reisen mit der Drohne zu beachten gibt. Wichtig zu wissen ist, dass Regeln sich oft sehr schnell ändern können, weshalb man diese regelmässig überprüfen und notfalls über das zuständige Amt bestätigen lassen sollte. Mein persönlicher Tipp hierfür ist, das Tourismusamt oder eine Botschaft anzufragen. Und wer mit dem Gedanken spielt, unter dem Radar zu fliegen: An vielen Flughäfen wird das Gepäck beim Ausgang nochmal komplett gescannt, weshalb ein «einschmuggeln» so nicht funktioniert und sogar mit bösen Strafen enden kann - definitiv nicht, wie man sich die Ferien vorstellt.

Quelle: Bluewin

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